Erreichbarkeit ändern

Als E-Mail-Erreichbarkeit der erfassten Städte und Gemeinden werden grundsätzlich nur durch die jeweilige Verwaltung veröffentlichte Adressen genutzt. Diese sollten über einen längeren Zeitraum Bestand haben, können sich in Einzelfällen aber ändern. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb der App über die Funktion „Kontaktdaten vorschlagen“ auf diesen Datenfehler hinzuweisen.

Für Stadtverwaltungen ist es darüber hinaus möglich, die Nutzung einer abweichenden E-Mail-Adresse zu beantragen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Meldungen von Bürgern ein bestimmtes Amt oder einen bestimmten Mitarbeiter direkt erreichen sollen. Bitte schreiben Sie dazu unter Nennung der gewünschten Adresse die im Impressum genannte Postanschrift formlos auf Briefbogen der jeweiligen Verwaltung an.

Wir empfehlen, für diesen Zweck keine personenbezogene Adresse zu benennen, sondern eine neutrale Funktionsadresse (z.B. kustos@stadtverwaltung.beispiel.de, meldung@stadtverwaltung.beispiel.de, …) einzurichten. Sollte eine uns benannte Adresse für den E-Mail-Empfang nicht eingerichtet sein behalten wir uns vor, die Erreichbarkeit auf eine öffentliche Erreichbarkeit der jeweiligen Verwaltung zurück zu schalten.