Öffentliches Straßenmobiliar wie Sitzbänke sollte sich immer in einem nutzbaren Zustand befinden. In die Jahre gekommene Hölzer mit abblätterndem Anstrich, oder sogar fehlende Teile an Sitzfläche oder Rückenlehne, machen keinen guten Eindruck auf Einwohner und Gäste der Stadt, wie zum Beispiel Benutzende eines Wander- oder Radwegs. Beschädigte Möbel sollten zeitnah instandgesetzt oder entfernt und ersetzt …